Ist eine Mahnung per SMS zulässig?
Ja. Das Gesetz schreibt für die Mahnung keine Form vor. § 286 BGB verlangt nur, dass du deinen Kunden nach Fälligkeit eindeutig zur Zahlung aufforderst. Das kann mündlich passieren, per Brief, per E-Mail – oder per SMS.
Entscheidend ist der Inhalt. Aus der Nachricht muss klar hervorgehen, um welche Forderung es geht und dass du Zahlung verlangst. „Bitte melden Sie sich bei uns“ ist keine Mahnung. Eine SMS mit Rechnungsnummer, Betrag und einer klaren Bitte um Zahlung kann eine sein.
Was das OLG Hamm entschieden hat
Die maßgebliche Entscheidung stammt vom Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 7. Mai 2024, Az. I-4 U 252/22). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen das Unternehmen Riverty, das Zahlungsaufforderungen per SMS verschickt hatte.
Das Gericht hat Zahlungsaufforderungen per SMS grundsätzlich für zulässig gehalten. Die wichtigsten Punkte:
- Keine Formvorschrift: § 286 BGB schreibt für die Mahnung keine bestimmte Form vor. Die SMS ist ein zulässiger Weg.
- Nicht aufdringlicher als eine E-Mail: Eine SMS belästigt den Empfänger nach Ansicht des Gerichts nicht stärker als eine E-Mail.
- Nur für berechtigte Forderungen: Die Zulässigkeit gilt für Forderungen, die tatsächlich bestehen. Wer Geld verlangt, das ihm nicht zusteht, kann sich auf das Urteil nicht berufen.
- Maß halten: Das Gericht hat es als unbedenklich gewertet, dass die Nachrichten tagsüber und nicht in großer Zahl verschickt wurden.
Der Haken: Wer beweist den Zugang?
Dass eine SMS erlaubt ist, heißt nicht, dass sie viel beweist. Im Streitfall musst du belegen, dass die Mahnung beim Kunden angekommen ist. Diese Beweislast liegt beim Gläubiger – also bei dir.
Ein Sendeprotokoll zeigt, dass eine Nachricht an eine Nummer ging. Ob die Nummer noch deinem Kunden gehört und ob er die Nachricht erhalten hat, zeigt es nicht ohne Weiteres. Die IHKs empfehlen deshalb, schriftlich zu mahnen.
Auch der Brief hat an Beweiskraft verloren. Das Bundesarbeitsgericht hat am 7. Mai 2026 entschieden, dass das Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post keinen Anscheinsbeweis für den Zugang mehr begründet (2 AZR 184/25). Es dokumentiert den Versand mit Sendungsnummer, den Zugang belegt es nicht mehr ohne Weiteres.
Die praktische Folge: Setze auf mehrere Kanäle. Je mehr unabhängige Spuren eine Mahnung hinterlässt, desto schwerer lässt sich behaupten, sie sei nie angekommen.
Die SMS als Anstoß neben E-Mail und Brief
Die Stärke der SMS ist nicht der Beweis, sondern die Aufmerksamkeit. Eine kurze Nachricht auf dem Handy fällt auf, auch wenn der Posteingang voll ist. Sie eignet sich deshalb als Hinweis auf das eigentliche Schreiben.
| Kanal | Stärke | Grenze |
|---|---|---|
| Schnell, kostenlos, voller Text mit PDF | Kann im Spam landen oder im Posteingang untergehen | |
| Brief | Wirkt förmlich, voller Text auf Papier | Braucht einige Tage und kostet Porto |
| Einwurf-Einschreiben | Versand mit Sendungsnummer dokumentiert | Kein Anscheinsbeweis für den Zugang mehr (BAG 2026) |
| SMS | Fällt schnell auf, kurzer Anstoß | Wenig Platz, schwacher Zugangsnachweis |
Am besten trägt der Brief oder die E-Mail die eigentliche Mahnung mit Betrag, Frist und Gebühren, und die SMS weist darauf hin. So hast du den vollständigen Text schriftlich und trotzdem die schnelle Reaktion. Wie du die Kanäle in einen festen Zeitplan bringst, zeigt der Artikel Mahnprozess automatisieren.
Wann eine SMS sinnvoll ist – und wann nicht
Nicht jeder Kunde braucht eine SMS. Sie lohnt sich vor allem dort, wo eine E-Mail leicht untergeht und eine kurze Nachricht den Anstoß gibt.
- Sinnvoll bei Privatkunden, die dir ihre Mobilnummer für Terminabsprachen gegeben haben – etwa im Handwerk. Mehr dazu im Artikel Mahnwesen im Handwerk.
- Sinnvoll ab einer späteren Stufe, wenn die ersten E-Mails ohne Reaktion geblieben sind.
- Sinnvoll neben dem Brief, damit dein Kunde weiß, dass Post von dir unterwegs ist.
- Sinnvoll schon vor Fälligkeit, als freundlicher Hinweis ein paar Tage vorher. Das ist noch keine Mahnung, denn mahnen kannst du erst nach Fälligkeit. Aber manche Rechnung wird so gar nicht erst überfällig.
- Nicht sinnvoll bei strittigen Forderungen: Solange eine Reklamation offen ist, hält jede weitere Nachricht nur den Konflikt am Laufen.
- Nicht sinnvoll ohne sichere Nummer: Stammt die Nummer aus einer alten Anfrage, erreicht die SMS womöglich die falsche Person.
- Nicht sinnvoll als einzige Mahnung: Ohne schriftliche Mahnung fehlen Gebühren, Zinsen und ein belastbarer Nachweis.
Was in eine Zahlungserinnerung per SMS gehört
Eine SMS fasst 160 Zeichen, längere Nachrichten werden in mehrere Teile zerlegt. Beschränke dich deshalb auf das Nötige:
- Absender: dein Firmenname, damit dein Kunde weiß, von wem die Nachricht kommt.
- Rechnung: Rechnungsnummer und offener Betrag.
- Aufforderung: eine klare Bitte um Zahlung, am besten mit Datum.
- Verweis: wo die Details stehen – in der E-Mail oder im Brief.
- Keine Drohungen: Folgen wie Gebühren oder das gerichtliche Mahnverfahren gehören in die förmliche Mahnung, nicht in die SMS.
Mustertexte für die SMS-Mahnung
[Firma]: Freundliche Erinnerung – unsere Rechnung [Nr.] über [Betrag] ist am [Datum] fällig. Haben Sie bereits bezahlt, ist diese Nachricht gegenstandslos.
[Firma]: Guten Tag [Name], unsere Rechnung [Nr.] über [Betrag] ist noch offen. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum]. Die Details stehen in unserer E-Mail vom [Datum].
[Firma]: Guten Tag [Name], zu Rechnung [Nr.] über [Betrag] haben wir Ihnen heute eine Mahnung per Post geschickt. Bitte zahlen Sie bis zum [Datum]. Haben Sie bereits gezahlt, ist diese Nachricht gegenstandslos.
Halte alle drei Texte sachlich und sprich deinen Kunden mit „Sie“ an. Die SMS erinnert an die Mahnung; sie ist keine zweite Mahnung mit eigenem Ton.
Fünf Regeln für Zahlungserinnerungen per SMS
- 1.Zur Zahlung auffordern nur bei Forderungen, die fällig und unstreitig sind. Vor Fälligkeit höchstens ein freundlicher Hinweis.
- 2.Nur tagsüber versenden, nicht abends oder nachts.
- 3.Nicht in Serie: höchstens eine SMS pro Mahnstufe.
- 4.Nur an Nummern, die dein Kunde dir im Rahmen des Auftrags gegeben hat.
- 5.Die eigentliche Mahnung immer per E-Mail oder Brief – die SMS weist nur darauf hin.